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DEPersFachkPrVIn Kraft
PersFachkPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
PersFachkPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.02.2002. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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