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BauwAbdAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin

Ausfertigung: 1997-04-24BGBl I 1997, 946Original ansehen

BauwAbdAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.04.1997. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 11 — Aufhebung von Vorschriften

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass alte Regeln für die Ausbildung zum Klebeabdichter nicht mehr gelten. Dazu gehören frühere Beschreibungen des Berufs, Ausbildungspläne und Prüfungsvorgaben. Neue Regeln für den Beruf Bauwerksabdichter treten an ihre Stelle.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende, Ausbilder, Prüfungsausschüsse und Betriebe, die mit der Ausbildung zum Klebeabdichter zu tun hatten.

Ein Beispiel

Ein Betrieb hat bisher Lehrlinge nach den alten Regeln zum Klebeabdichter ausgebildet. Ab jetzt muss er die neuen Vorschriften für Bauwerksabdichter beachten.

Begriffe

Berufsbilder:
Offizielle Beschreibungen, was ein Beruf umfasst und welche Aufgaben dazugehören.
Berufsbildungspläne:
Festgelegte Pläne, wie die Ausbildung in einem Beruf ablaufen soll, z. B. welche Inhalte vermittelt werden.
Prüfungsanforderungen:
Regeln, was Auszubildende in der Abschlussprüfung können und wissen müssen.
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