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PolZusuaVtrCHEG – Gesetz zu den Verträgen vom 27. April 1999 und 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, Auslieferung, Rechtshilfe sowie zu dem Abkommen vom 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Durchgangsrechte

Gesetz zu den Verträgen vom 27. April 1999 und 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, Auslieferung, Rechtshilfe sowie zu dem Abkommen vom 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Durchgangsrechte

Ausfertigung: 2001-09-25BGBl II 2001, 946Original ansehen

PolZusuaVtrCHEG – Gesetz zu den Verträgen vom 27. April 1999 und 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.09.2001. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, welche Behörden in Deutschland für bestimmte Aufgaben mit der Schweiz zuständig sind. Es geht um polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit über die Grenze hinweg. Die Aufgaben stehen in einem Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die obersten Landesbehörden in Deutschland und die Stellen, die diese Behörden bestimmen.

Ein Beispiel

Wenn die Polizei in Baden-Württemberg mit der Schweizer Polizei zusammenarbeitet, um einen Straftäter zu verfolgen, sind die Behörden in Baden-Württemberg für diese Aufgabe zuständig.

Begriffe

oberste Landesbehörden:
Das sind die höchsten Behörden eines Bundeslandes, zum Beispiel Ministerien.
justizielle Zusammenarbeit:
Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften, zum Beispiel bei Strafverfahren.
landesrechtliche Zuständigkeitsregelungen:
Besondere Regeln in einem Bundesland, die sagen, welche Behörde für was zuständig ist.
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