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DELuftSiZÜVIn Kraft

LuftSiZÜV – Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Ausfertigung: 2007-05-23BGBl I 2007, 947Original ansehen

LuftSiZÜV – Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.05.2007. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 9

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf ändert vorübergehend zwei Fristen in der Verordnung. Normalerweise gelten fünf Jahre, aber bis Ende 2008 gelten nur zwei Jahre. Die Regelung betrifft bestimmte Überprüfungen für Sicherheit im Luftverkehr.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen und Stellen, die mit Sicherheitsüberprüfungen im Luftverkehr zu tun haben.

Ein Beispiel

Eine Person wird im Jahr 2007 überprüft. Normalerweise müsste die nächste Überprüfung erst nach fünf Jahren stattfinden. Wegen dieser Regelung muss sie schon nach zwei Jahren, also 2009, erneut überprüft werden.

Begriffe

Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung:
Eine deutsche Verordnung, die regelt, wie Personen überprüft werden, die in sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs arbeiten.
Frist:
Ein bestimmter Zeitraum, in dem etwas erledigt oder wiederholt werden muss.
Maßgabe:
Eine besondere Anweisung oder Bedingung, wie etwas angewendet werden soll.
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