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StipG – Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms

Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms

Ausfertigung: 2010-07-21BGBl I 2010, 957Original ansehen

StipG – Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.07.2010. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Umfang der Förderung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie viel Geld es im nationalen Stipendienprogramm gibt. Das Stipendium beträgt normalerweise 300 Euro im Monat. Es kann mehr geben, wenn private Spender zusätzlich Geld geben. Das Stipendium darf nicht an Bedingungen wie eine spätere Arbeit geknüpft werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Studierende, die ein Stipendium aus diesem Programm erhalten, sowie private Geldgeber und Behörden, die Sozialleistungen prüfen.

Ein Beispiel

Ein Student bekommt 300 Euro Stipendium im Monat. Ein Unternehmen spendet zusätzlich 200 Euro. Dann kann das Stipendium auf bis zu 500 Euro steigen. Der Student muss dafür später nicht im Unternehmen arbeiten.

Begriffe

private Mittel:
Geld, das nicht vom Staat kommt, sondern von Unternehmen, Stiftungen oder Einzelpersonen gespendet wird.
Sozialleistungen:
Finanzielle Hilfe vom Staat, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Wohngeld oder BAföG.
unberücksichtigt bleiben:
Das Stipendium wird bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet, es sei denn, es geht um bestimmte Ausnahmen wie Wohngeld.
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