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DEFSBeitrVIn Kraft

FSBeitrV – Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung

Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung

Ausfertigung: 2004-05-13BGBl I 2004, 958Original ansehen

FSBeitrV – Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.05.2004. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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