GtDFmEloAufklVDV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
GtDFmEloAufklVDV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.05.2021. Der Text hat 64 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 40 — Prüfungsamt
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Es wird eine Stelle namens Prüfungsamt eingerichtet. Diese Stelle organisiert Prüfungen für bestimmte Beamte. Sie sorgt dafür, dass alle Prüfungen fair und gleich bewertet werden.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Bereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung absolvieren.
Begriffe
- Prüfungsamt:
- Eine offizielle Stelle, die Prüfungen organisiert, durchführt und für faire Bewertungen sorgt.
- Laufbahnprüfung:
- Eine Prüfung, die man bestehen muss, um in einer bestimmten Beamtenlaufbahn weiterzukommen.
- Bewertungsmaßstäbe:
- Regeln, nach denen geprüft wird, wie gut jemand eine Prüfung gemacht hat.
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