Zurück zu Gesetzen
DEHIVHGIn Kraft

HIVHG – Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

Ausfertigung: 1995-07-24BGBl I 1995, 972; 1995, 979Original ansehen

HIVHG – Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.07.1995. Der Text hat 25 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 23 — Ausschluß von Ansprüchen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Wer Geld vom Staat bekommt, weil er durch Blutprodukte HIV bekommen hat, darf keine weiteren Klagen gegen die Bundesländer stellen. Das gilt auch, wenn jemand seine Ansprüche an eine andere Person abgetreten hat.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen, die durch Blutprodukte mit HIV infiziert wurden und bereits Leistungen nach Teil 2 Abschnitt 2 dieses Gesetzes erhalten.

Ein Beispiel

Eine Person hat durch eine Bluttransfusion HIV bekommen und bekommt seit Jahren Geld vom Staat. Sie darf dann nicht zusätzlich noch das Bundesland verklagen, um mehr Geld zu verlangen.

Begriffe

Ansprüche erlöschen:
Die Forderung oder das Recht auf etwas (z. B. Geld) hört auf zu bestehen.
kraft Gesetzes:
Das Recht entsteht oder geht über, weil es im Gesetz so steht – ohne dass man etwas dafür tun muss.
Rechtsgeschäft:
Eine Handlung, bei der jemand bewusst ein Recht überträgt, z. B. durch einen Vertrag.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt