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BootsbMstrV – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Boots- und Schiffbauer-Handwerk

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Boots- und Schiffbauer-Handwerk

Ausfertigung: 2016-04-26BGBl I 2016, 974Original ansehen

BootsbMstrV – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Boots- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.04.2016. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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