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DEDrittelbGIn Kraft

DrittelbG – Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

Ausfertigung: 2004-05-18BGBl I 2004, 974Original ansehen

DrittelbG – Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.05.2004. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gewählt werden. Die Wahl muss geheim sein und alle haben gleich viel Einfluss. Die Vertreter werden für dieselbe Zeit gewählt wie die anderen Aufsichtsratsmitglieder.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Arbeitnehmer in Unternehmen, die einen Aufsichtsrat mit Arbeitnehmervertretern haben müssen.

Ein Beispiel

In einer großen Firma wählen alle Mitarbeiter ab 18 Jahren in einer geheimen Abstimmung drei Personen aus ihrer Mitte. Diese drei vertreten dann die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat für vier Jahre.

Begriffe

Aufsichtsrat:
Eine Gruppe von Personen, die ein Unternehmen kontrolliert und wichtige Entscheidungen mitbestimmt.
Mehrheitswahl:
Bei dieser Wahl gewinnt, wer die meisten Stimmen bekommt. Es gibt keine zweite Wahlrunde.
Satzung:
Die Regeln, die ein Unternehmen für sich selbst aufstellt, ähnlich wie eine Verfassung.
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