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DEKInvFGIn Kraft

KInvFG – Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Ausfertigung: 2015-06-24BGBl I 2015, 974, 975Original ansehen

KInvFG – Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.2015. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Verteilung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie viel Geld jedes Bundesland aus einem bestimmten Topf bekommt. Der Topf ist für Gemeinden, die wenig Geld haben. Die Prozente zeigen, welchen Anteil jedes Land erhält.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesländer in Deutschland und ihre finanzschwachen Gemeinden.

Begriffe

Investitionen:
Ausgaben für Dinge, die lange genutzt werden, z. B. Straßen, Schulen oder Gebäude.
finanzschwach:
Gemeinden, die wenig Geld haben und ihre Aufgaben kaum bezahlen können.
Prozentsätze:
Anteile in Hundertsteln, die zeigen, wie viel jemand von einem Ganzen bekommt.
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