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KMAnzV – Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz

Ausfertigung: 2026-05-20BGBl. I 2026, Nr. 153Original ansehen

KMAnzV – Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.05.2026. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 7 — Anzeigen bei Nebentätigkeiten und bei Beteiligungen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wie Chefs von bestimmten Finanz-Firmen Nebentätigkeiten oder Beteiligungen an anderen Firmen melden müssen. Sie müssen ein bestimmtes Formular ausfüllen und darin genau angeben, was sie tun oder welche Anteile sie haben. Die Regel verweist auf ein anderes Gesetz, das die Pflicht zur Meldung festlegt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Geschäftsleiter von Unternehmen, die mit Kryptowerten arbeiten und unter das Kryptomärkteaufsichtsgesetz fallen.

Ein Beispiel

Ein Chef einer Firma, die mit Bitcoin handelt, nimmt einen Nebenjob bei einer anderen Firma an. Er muss das der Aufsichtsbehörde mit dem vorgeschriebenen Formular melden und darin erklären, wie viel Zeit der Nebenjob in Anspruch nimmt.

Begriffe

Nebentätigkeit:
Eine zusätzliche Arbeit oder Aufgabe neben dem Hauptjob.
Beteiligung:
Anteile an einem Unternehmen, die jemand besitzt, zum Beispiel Aktien oder Firmenanteile.
Beteiligungsquote:
Der prozentuale Anteil, den jemand an einem Unternehmen besitzt.
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