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DEFahrmAusbVIn Kraft

FahrmAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin

Ausfertigung: 2004-05-18BGBl I 2004, 993Original ansehen

FahrmAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.05.2004. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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