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DEDADGIn Kraft

DADG – Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung

Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung

Ausfertigung: 2026-05-26BGBl. I 2026, Nr. 157Original ansehen

DADG – Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.05.2026. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 6 — Befugnisse; Beschwerdeverfahren und sonstige Verfahren zur Durchsetzung von Verpflichtungen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie Behörden die Daten-Verordnung durchsetzen. Sie dürfen zum Beispiel Beschwerden prüfen oder selbst aktiv werden, wenn jemand gegen die Regeln verstößt. Dafür nutzen sie zusätzliche Vorschriften aus anderen Paragrafen (7 bis 14).

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Behörden, die die Daten-Verordnung umsetzen, sowie Personen oder Unternehmen, die mit Daten arbeiten.

Ein Beispiel

Eine Firma nutzt Kundendaten ohne Erlaubnis. Eine Behörde kann dann ein Verfahren starten, um das zu prüfen und zu stoppen.

Begriffe

Datenverordnung:
Ein europäisches Gesetz, das den Schutz persönlicher Daten regelt (auch DSGVO genannt).
Beschwerdeverfahren:
Ein Prozess, bei dem jemand eine Beschwerde einreicht, weil er denkt, dass seine Daten nicht richtig geschützt wurden.
von Amts wegen:
Die Behörde handelt selbst, ohne dass jemand eine Beschwerde einreichen muss.
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