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EAAV – Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen

Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen

Ausfertigung: 2024-05-16BGBl. I 2024, Nr. 159Original ansehen

EAAV – Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.05.2024. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4 — Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass zwei andere Gesetze weiterhin gelten. Die Regeln in dieser Verordnung ändern nichts an diesen anderen Gesetzen. Es geht um Vorschriften für Energieanlagen und elektrische Sicherheit.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Betreiber von Energieanlagen und Personen, die mit technischen Vorschriften für Strom oder Energie zu tun haben.

Ein Beispiel

Ein Unternehmen baut eine neue Stromleitung. Es muss sowohl die Regeln dieser Verordnung als auch die anderen genannten Gesetze beachten.

Begriffe

Energiewirtschaftsgesetz:
Ein Gesetz, das Regeln für die Versorgung mit Energie (z. B. Strom, Gas) festlegt.
Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung:
Eine Verordnung, die vorschreibt, wie elektrische Anlagen sicher sein müssen und wie das nachgewiesen wird.
unberührt bleiben:
Die genannten Gesetze gelten weiterhin, ohne dass diese Verordnung sie verändert.
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