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DEAnrV 2023In Kraft

AnrV 2023 – Vierundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Vierundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Ausfertigung: 2023-06-21BGBl I 2023, Nr. 166Original ansehen

AnrV 2023 – Vierundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.06.2023. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Rundungsvorschrift und Zusammentreffen von Einkommensgruppen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erklärt, wie Einkommen für bestimmte staatliche Leistungen berechnet wird. Erst wird das Einkommen auf volle Euro abgerundet. Wenn Einkommen aus zwei verschiedenen Gruppen zusammenkommt, wird für jede Gruppe einzeln eine Stufe berechnet. Die beiden Stufen werden dann zusammengezählt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten oder beantragen.

Ein Beispiel

Jemand hat ein Bruttoeinkommen von 1.234,56 Euro. Vor der Berechnung wird es auf 1.234 Euro abgerundet. Wenn die Person Einkommen aus zwei verschiedenen Gruppen hat, wird für jede Gruppe eine eigene Stufe ermittelt und dann addiert.

Begriffe

Bruttoeinkommen:
Das gesamte Einkommen vor Abzug von Steuern oder Sozialabgaben.
Einkommensgruppen:
Verschiedene Arten von Einkommen, die nach dem Gesetz unterschiedlich behandelt werden.
Stufenzahl:
Ein Wert, der aus dem Einkommen berechnet wird und bestimmt, wie hoch die Leistungen sind.

§ 4 — Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erklärt, wie Zuschläge für Ehepartner oder Kinder berechnet werden. Es geht um Geld, das Menschen mit einer Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz zusätzlich bekommen können. Die Höhe hängt vom Einkommen ab.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen, die eine Ausgleichsrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten und einen Ehepartner oder Kinder haben.

Ein Beispiel

Ein Rentner hat ein Bruttoeinkommen, das in Stufe 5 fällt. Der Ehegattenzuschlag endet ab Stufe 3. Dann wird Stufe 3 von Stufe 5 abgezogen. Das Ergebnis (Stufe 2) ist die maßgebende Zahl für den Zuschlag.

Begriffe

Stufenzahl:
Eine Zahl, die das Einkommen in Gruppen einteilt. Je höher die Zahl, desto höher das Einkommen.
Ausgleichsrente:
Eine Geldleistung nach dem Bundesversorgungsgesetz, die bestimmte Menschen als Entschädigung erhalten.
anzurechnendes Einkommen:
Das Einkommen, das für die Berechnung von Zuschlägen oder Leistungen berücksichtigt wird.
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