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DEMalerArbbV 12In Kraft
MalerArbbV 12 – Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk
Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk
MalerArbbV 12 – Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.07.2025. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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