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DEStrRehaGAnpV 2026In Kraft

StrRehaGAnpV 2026 – Verordnung zur Anpassung der Höhe der monatlichen besonderen Zuwendung nach § 17a Absatz 1 Satz 5 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ab dem 1. Juli 2026

Verordnung zur Anpassung der Höhe der monatlichen besonderen Zuwendung nach § 17a Absatz 1 Satz 5 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ab dem 1. Juli 2026

Ausfertigung: 2026-06-18BGBl. I 2026, Nr. 189Original ansehen

StrRehaGAnpV 2026 – Verordnung zur Anpassung der Höhe der monatlichen besonderen Zuwendung nach § 17a Absatz… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.06.2026. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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