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BMASÜbErlBesLVVOV – Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Übertragung der Befugnisse zum Erlass von besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Übertragung der Befugnisse zum Erlass von besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Ausfertigung: 2025-08-14BGBl. I 2025, Nr. 194Original ansehen

BMASÜbErlBesLVVOV – Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Übertragung der Befugnisse… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.08.2025. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Übertragung der Befugnisse

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erlaubt bestimmten Versicherungen, eigene Regeln für Lehrverpflichtungen an einer speziellen Hochschule zu machen. Das Bundesministerium gibt seine Aufgabe dafür ab. Die Regeln gelten nur für bestimmte Fachbereiche dieser Hochschule.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Vorstände der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Ein Beispiel

Die Deutsche Rentenversicherung Bund darf für den Fachbereich Sozialversicherung festlegen, wie viele Stunden Lehrkräfte unterrichten müssen.

Begriffe

Befugnisse übertragen:
Eine Aufgabe oder Entscheidung an eine andere Stelle weitergeben.
Lehrverpflichtungsverordnung:
Eine Regel, die festlegt, wie viel Lehrende an einer Hochschule unterrichten müssen.
Fachbereich:
Ein bestimmter Bereich an einer Hochschule, zum Beispiel Recht oder Soziales.
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