Zurück zu Gesetzen
DEBMVgSEGZustAnOIn Kraft

BMVgSEGZustAnO – Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenentschädigung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenentschädigung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Ausfertigung: 2024-06-17BGBl. I 2024, Nr. 199Original ansehen

BMVgSEGZustAnO – Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenentschädigung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.06.2024. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Vertretungsbefugnis

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wer die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht vertritt, wenn es um Entschädigungen für Soldatinnen und Soldaten geht. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übernimmt diese Aufgabe. Das gilt auch für Klagen von Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes oder deren Familien.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Soldatinnen und Soldaten, ehemalige Angehörige des Bundesnachrichtendienstes sowie deren Hinterbliebene, die Entschädigungsansprüche geltend machen.

Ein Beispiel

Ein Soldat klagt auf eine höhere Entschädigung nach einer Verletzung im Dienst. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr vertritt in diesem Fall den Staat vor Gericht.

Begriffe

Vertretungsbefugnis:
Das Recht, eine Person oder Organisation (hier: den Staat) in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Soldatenentschädigungsgesetz:
Ein Gesetz, das regelt, welche Entschädigungen Soldatinnen und Soldaten erhalten, z. B. bei Verletzungen oder Tod im Dienst.
Hinterbliebene:
Familienmitglieder wie Ehepartner oder Kinder, die nach dem Tod einer Person Ansprüche geltend machen können.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt