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GwGMeldV – Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes

Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes

Ausfertigung: 2025-08-26BGBl. I 2025, Nr. 200Original ansehen

GwGMeldV – Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.08.2025. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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