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StromVKG – Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten

Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten

Ausfertigung: 2026-07-21BGBl. I 2026, Nr. 210aOriginal ansehen

StromVKG – Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.07.2026. Der Text hat 95 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 41 — Sicherungsstelle

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wer für die Verwaltung von Sicherheiten zuständig ist. Diese Sicherheiten müssen Unternehmen hinterlegen, die an bestimmten Ausschreibungen für Strom-Kapazitäten teilnehmen. Die Sicherheiten sollen sicherstellen, dass die Unternehmen ihre Verpflichtungen erfüllen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen, die an Ausschreibungen für Strom-Erzeugung oder -Kapazitäten teilnehmen, sowie die Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreiber.

Ein Beispiel

Ein Energieunternehmen nimmt an einer Ausschreibung für den Bau eines neuen Kraftwerks teil. Es muss eine Sicherheit hinterlegen, zum Beispiel Geld. Die Bundesnetzagentur verwaltet diese Sicherheit, bis das Kraftwerk gebaut ist.

Begriffe

Sicherungsstelle:
Eine Stelle, die Sicherheiten verwaltet. Das kann Geld oder eine andere Form von Sicherheit sein, die Unternehmen hinterlegen müssen.
Übertragungsnetzbetreiber:
Ein Unternehmen, das das Stromnetz betreibt und dafür sorgt, dass Strom über große Strecken transportiert wird.
Ausschreibungen:
Ein Verfahren, bei dem Unternehmen Angebote abgeben können, um bestimmte Aufgaben oder Projekte zu übernehmen, zum Beispiel den Bau von Kraftwerken.
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