ABüFöG – Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs
Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs
ABüFöG – Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.07.2026. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt Ausnahmen für eine staatliche Förderung. Normalerweise muss man die Förderung beantragen, bevor man Verträge für ein neues Haus unterschreibt. Hier darf man den Antrag auch später stellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das gilt nur für Häuser, die wenig Energie verbrauchen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Menschen, die ein neues Haus bauen oder kaufen wollen und dafür eine staatliche Förderung beantragen.
Ein Beispiel
Jemand unterschreibt einen Vertrag für ein neues Haus, das wenig Energie verbraucht. Danach beantragt die Person die Förderung. Das ist normalerweise nicht erlaubt, aber hier möglich, wenn die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben und vorher ein Beratungsgespräch stattfand.
Begriffe
- Effizienzhaus 55 / Effizienzgebäude 55:
- Ein Haus, das nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein normales Haus verbrauchen würde.
- Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau:
- Ein staatliches Programm, das den Bau von Häusern fördert, die wenig Energie verbrauchen und das Klima schonen.
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
- Eine staatliche Bank, die unter anderem Förderungen für den Hausbau vergibt.
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