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DEFinAusglG2018DV 2In Kraft

FinAusglG2018DV 2 – Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018

Ausfertigung: 2025-09-26BGBl. I 2025, Nr. 223Original ansehen

FinAusglG2018DV 2 – Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.09.2025. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2018

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf legt fest, wie viel Geld jedes Bundesland im Jahr 2018 vom Umsatzsteuer-Aufkommen erhält. Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen anfällt. Die genauen Beträge für jedes Land sind hier aufgelistet.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesländer in Deutschland, die Geld aus der Umsatzsteuer erhalten.

Ein Beispiel

Bayern bekommt für das Jahr 2018 etwa 14,8 Milliarden Euro aus der Umsatzsteuer. Dieses Geld wird dann für Aufgaben wie Schulen, Straßen oder Soziales verwendet.

Begriffe

Umsatzsteuer:
Eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben wird. Sie ist im Preis enthalten, den Käufer zahlen.
Länderanteile:
Der Teil der Umsatzsteuer, der an die einzelnen Bundesländer verteilt wird.
Ausgleichsjahr:
Das Jahr, für das die Verteilung der Steuergelder festgelegt wird – hier das Jahr 2018.
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