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LuKIFG – Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen

Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen

Ausfertigung: 2025-10-20BGBl. I 2025, Nr. 246Original ansehen

LuKIFG – Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.10.2025. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Ziel und Volumen der finanziellen Unterstützung des Bundes

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Der Bund gibt den Bundesländern 100 Milliarden Euro. Das Geld soll helfen, Straßen, Schulen oder andere öffentliche Gebäude zu reparieren oder neu zu bauen. Es soll auch die Wirtschaft stärken.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesländer und ihre Städte und Gemeinden (Kommunen).

Ein Beispiel

Eine Stadt kann mit dem Geld eine marode Brücke sanieren oder ein neues Schwimmbad bauen.

Begriffe

öffentliche Infrastruktur:
Einrichtungen, die allen Menschen gehören und nutzen können, wie Straßen, Schulen oder Krankenhäuser.
Sondervermögen:
Ein extra Topf mit Geld, das nur für bestimmte Zwecke verwendet werden darf.
Sachinvestitionen:
Ausgaben für den Bau oder Kauf von Dingen, die lange genutzt werden, z. B. Gebäude oder Maschinen.
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