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BMWKBGebKAIV – Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem sowie dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem sowie dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung

Ausfertigung: 2023-09-07BGBl I 2023, Nr. 248Original ansehen

BMWKBGebKAIV – Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.09.2023. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Freigrenze

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Für bestimmte staatliche Dienstleistungen müssen keine Gebühren gezahlt werden, wenn der Wert der Sache unter 5.000 Euro liegt. Das gilt aber nicht für alle Dienstleistungen. Bei Technologie oder Software, deren Wert nicht genau feststellbar ist, gibt es besondere Regeln.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen und Personen, die Anträge oder Genehmigungen für Kriegswaffen, Ausfuhren oder Investitionen stellen.

Ein Beispiel

Ein kleines Unternehmen beantragt eine Ausfuhrgenehmigung für Maschinen im Wert von 4.000 Euro. Dafür muss es keine Gebühr zahlen.

Begriffe

gebührenfähige Leistungen:
Staatliche Dienstleistungen, für die normalerweise eine Gebühr verlangt wird.
Rechtsgeschäfte und Handlungen:
Verträge oder Tätigkeiten, die rechtlich geregelt sind, z. B. Anträge oder Genehmigungen.
Gebührentatbestände:
Bestimmte Fälle, für die im Gesetz eine Gebühr festgelegt ist.
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