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DEAsylbLG§3aAbs4Bek 2026In Kraft

AsylbLG§3aAbs4Bek 2026 – Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2026

Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2026

Ausfertigung: 2025-10-23BGBl. I 2025, Nr. 251Original ansehen

AsylbLG§3aAbs4Bek 2026 – Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.10.2025. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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