GüLogFachwBAProFV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik oder Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik oder Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics
GüLogFachwBAProFV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.09.2023. Der Text hat 20 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 10 — Bewertung der Prüfungsleistungen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie die Prüfung für den Abschluss 'Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik' bewertet wird. Es geht darum, wie Punkte für schriftliche und mündliche Prüfungen vergeben werden. Die genaue Berechnung der Note steht in einer separaten Liste (Anlage 1).
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die die Prüfung zum 'Geprüften Fachwirt für Güterverkehr und Logistik' ablegen.
Ein Beispiel
Ein Prüfling schreibt zwei Klausuren und hält eine Präsentation mit anschließendem Gespräch. Die Klausuren werden einzeln bewertet, dann wird der Durchschnitt berechnet. Die Präsentation zählt ein Drittel, das Gespräch zwei Drittel der mündlichen Note.
Begriffe
- Prüfungsleistung:
- Eine einzelne Aufgabe oder ein Teil der Prüfung, z. B. eine Klausur oder eine Präsentation.
- arithmetisches Mittel:
- Der Durchschnittswert, der aus mehreren Zahlen berechnet wird (z. B. die Summe geteilt durch die Anzahl).
- gewichtet:
- Einzelne Teile zählen unterschiedlich stark, z. B. zählt eine Aufgabe mehr als eine andere.
§ 13 — Zeugnisse
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, welche Zeugnisse man bekommt, wenn man die Prüfung zum „Geprüften Fachwirt für Güterverkehr und Logistik“ besteht. Es gibt zwei verschiedene Zeugnisse. Auf einem Zeugnis stehen die Noten genau als Zahl mit einer Stelle hinter dem Komma und die Gesamtnote auch in Worten.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die die Prüfung zum Fachwirt für Güterverkehr und Logistik erfolgreich abgelegt haben.
Ein Beispiel
Nach bestandener Prüfung erhält jemand zwei Zeugnisse. Auf einem steht: „Gesamtnote: 1,7 – gut“. Falls die Person von Teilen der Prüfung befreit war, steht auch, wann und wo sie die vergleichbare Prüfung gemacht hat.
Begriffe
- zuständige Stelle:
- Eine offizielle Behörde oder Einrichtung, die für die Prüfung und die Zeugnisse verantwortlich ist.
- Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle:
- Eine Zahl mit einem Komma, zum Beispiel 2,3 oder 1,7.
- Befreiung nach § 12:
- Wenn jemand von Teilen der Prüfung freigestellt wurde, weil er schon eine ähnliche Prüfung bestanden hat.
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