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DEFremdSprKFPrVIn Kraft

FremdSprKFPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation

Ausfertigung: 2023-09-21BGBl I 2023, Nr. 255Original ansehen

FremdSprKFPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.09.2023. Der Text hat 22 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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