Zurück zu Gesetzen
DEBImSchV 41In Kraft

BImSchV 41 – Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigung: 2013-05-02BGBl I 2013, 973, 1001 (3756)Original ansehen

BImSchV 41 – Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.05.2013. Der Text hat 24 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt