Zurück zu Gesetzen
DEBBiG§84AnO 3In Kraft

BBiG§84AnO 3 – Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes

Ausfertigung: 1971-12-16BGBl I 1972, 10Original ansehen

BBiG§84AnO 3 – Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.12.1971. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt