GrÄndStVtr NW/RP – Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
GrÄndStVtr NW/RP – Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.01.1991. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 2
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Zwei Bundesländer ändern ihre gemeinsame Grenze. Die Städte und Landkreise, die davon betroffen sind, müssen sich einigen, was das für sie bedeutet. Diese Einigung muss von einer höheren Behörde genehmigt werden.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Gemeinden und Gemeindeverbände (z. B. Landkreise), deren Gebiet durch die Grenzänderung zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz neu aufgeteilt wird.
Ein Beispiel
Wenn ein Dorf bisher zu Rheinland-Pfalz gehörte und nun zu Nordrhein-Westfalen kommt, müssen die beiden Bundesländer und die Gemeinde klären, wer sich künftig um Schulen oder Straßen kümmert. Die Lösung muss dann von einer Aufsichtsbehörde abgesegnet werden.
Begriffe
- Gemeindeverbände:
- Das sind Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden, zum Beispiel Landkreise.
- Rechtsfolgen:
- Das sind die rechtlichen Auswirkungen, also was sich durch die Änderung genau für die Gemeinden ändert.
- Aufsichtsbehörden:
- Das sind übergeordnete staatliche Stellen, die prüfen, ob die Vereinbarungen rechtmäßig sind.
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