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MetallbInstrmMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallblasinstrumentenmacher/zur Metallblasinstrumentenmacherin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallblasinstrumentenmacher/zur Metallblasinstrumentenmacherin
MetallbInstrmMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallblasinstrumentenmacher/zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.05.1997. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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