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DEIRENASitzAbkGIn Kraft

IRENASitzAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien über den Sitz des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums

Gesetz zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien über den Sitz des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums

Ausfertigung: 2011-10-20BGBl II 2011, 1010Original ansehen

IRENASitzAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.10.2011. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zu. Der Vertrag wurde zwischen Deutschland und einer internationalen Organisation für erneuerbare Energien geschlossen. Er regelt, wo das Innovations- und Technologiezentrum dieser Organisation seinen Sitz haben soll.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland und die Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA).

Begriffe

Abkommen:
Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Staaten oder Organisationen.
Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA):
Eine Organisation, die sich weltweit für den Ausbau von erneuerbaren Energien einsetzt.
Sitz:
Der offizielle Standort oder die Hauptadresse einer Organisation oder eines Zentrums.
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