IRENASitzAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien über den Sitz des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums
Gesetz zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien über den Sitz des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums
IRENASitzAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.10.2011. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zu. Der Vertrag wurde zwischen Deutschland und einer internationalen Organisation für erneuerbare Energien geschlossen. Er regelt, wo das Innovations- und Technologiezentrum dieser Organisation seinen Sitz haben soll.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland und die Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA).
Begriffe
- Abkommen:
- Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Staaten oder Organisationen.
- Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA):
- Eine Organisation, die sich weltweit für den Ausbau von erneuerbaren Energien einsetzt.
- Sitz:
- Der offizielle Standort oder die Hauptadresse einer Organisation oder eines Zentrums.
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