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DEZDVWahlV 2In Kraft
ZDVWahlV 2 – Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden
Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden
ZDVWahlV 2 – Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.02.2002. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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