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DEZDVWahlV 2In Kraft

ZDVWahlV 2 – Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden

Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden

Ausfertigung: 2002-02-26BGBl I 2002, 1011Original ansehen

ZDVWahlV 2 – Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.02.2002. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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