HörAkAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
HörAkAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.04.2016. Der Text hat 25 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 6 — Schriftlicher Ausbildungsnachweis
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Auszubildende zum Hörakustiker müssen ein Berichtsheft führen. Das heißt, sie schreiben auf, was sie in der Ausbildung lernen. Der Ausbilder muss das Heft regelmäßig prüfen.
Wen betrifft das?
Diese Regel betrifft Auszubildende zum Hörakustiker und ihre Ausbilder.
Ein Beispiel
Ein Auszubildender schreibt jeden Tag auf, welche Geräte er repariert hat und was er dabei gelernt hat. Sein Chef schaut sich die Notizen einmal im Monat an.
Begriffe
- Auszubildende:
- Personen, die einen Beruf lernen, während sie in einem Betrieb arbeiten.
- Ausbildungsnachweis:
- Ein Heft oder Dokument, in dem Auszubildende aufschreiben, was sie in der Ausbildung machen und lernen.
- Ausbildende:
- Die Chefs oder Betriebe, die Auszubildende ausbilden.
§ 21 — Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel gilt für Ausbildungen zum Hörakustiker oder zur Hörakustikerin. Wenn die Ausbildung schon läuft, wenn die neue Verordnung in Kraft tritt, kann sie nach den neuen Regeln weitergeführt werden. Das geht aber nur, wenn beide Seiten zustimmen und noch keine Zwischenprüfung gemacht wurde.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, die vor Inkrafttreten der neuen Verordnung einen Ausbildungsvertrag für den Beruf Hörakustiker oder Hörakustikerin geschlossen haben.
Ein Beispiel
Ein Auszubildender hat seit einem Jahr eine Ausbildung zum Hörakustiker begonnen. Die neue Verordnung tritt in Kraft. Er und sein Ausbildungsbetrieb können vereinbaren, die restliche Ausbildung nach den neuen Regeln zu machen, weil er noch keine Zwischenprüfung hatte.
Begriffe
- Berufsausbildungsverhältnis:
- Ein Vertrag zwischen einem Auszubildenden und einem Betrieb, in dem die Ausbildung geregelt ist.
- Inkrafttreten:
- Der Zeitpunkt, ab dem eine neue Regel oder ein Gesetz gilt.
- Anrechnung:
- Die bereits geleistete Ausbildungszeit wird angerechnet, also mitgezählt.
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