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DEPflegeVGIn Kraft

PflegeVG – Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit

Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit

Ausfertigung: 1994-05-26BGBl I 1994, 1014 (2797)Original ansehen

PflegeVG – Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.05.1994. Der Text hat 20 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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