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VertrFPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb

Ausfertigung: 2023-09-21BGBl I 2023, Nr. 258Original ansehen

VertrFPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.09.2023. Der Text hat 19 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8 — Schriftliche Prüfung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie die schriftliche Prüfung für den Abschluss 'Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb' abläuft. Es geht um Aufgaben, die aus einer typischen Situation im Vertrieb kommen. Die Aufgaben sollen eigenständige Lösungen ermöglichen und bestimmte Themen abdecken.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Prüfung zum 'Geprüften Berufsspezialist für Vertrieb' ablegen wollen.

Ein Beispiel

Ein Prüfling bekommt eine Aufgabe, in der ein Kunde unzufrieden mit einem Produkt ist. Er muss erklären, wie er den Kunden überzeugen und eine Lösung finden würde.

Begriffe

betriebliche Situation im Vertrieb:
Eine typische Aufgabe oder ein Problem, das im Verkauf oder Kundenkontakt vorkommt.
Prüfungsbereiche nach § 3:
Bestimmte Themen, die in der Prüfung geprüft werden müssen. Welche das sind, steht in einem anderen Paragrafen (§ 3).
situationsbezogen thematisieren:
Ein Thema so behandeln, dass es zur beschriebenen Situation passt und nicht allgemein bleibt.
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