Zurück zu Gesetzen
DEWZG§35VENBekIn Kraft

WZG§35VENBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1984-02-14BGBl I 1984, 261Original ansehen

WZG§35VENBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.02.1984. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt