Zurück zu Gesetzen
DEWZG§35VENBekIn Kraft
WZG§35VENBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
WZG§35VENBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.02.1984. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
