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DEWZG§35PRYBekIn Kraft
WZG§35PRYBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
WZG§35PRYBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.06.1955. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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