Zurück zu Gesetzen
DEWZG§35PRYBekIn Kraft

WZG§35PRYBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1955-06-02BGBl I 1955, 271Original ansehen

WZG§35PRYBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.06.1955. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt