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DEPflFAssGIn Kraft

PflFAssG – Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf

Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf

Ausfertigung: 2025-10-28BGBl. I 2025, Nr. 259, 2Original ansehen

PflFAssG – Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.10.2025. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 44 — Fachkommission

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wer die Ausbildungs-Pläne für die Pflegefachassistenz macht. Die Fachkommission schreibt Lehrpläne für die Ausbildung und für einen Vorbereitungskurs. Diese Pläne sind Vorschläge und sollen alle fünf Jahre überprüft werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Fachkommission, die Ausbildungsstätten für Pflegefachassistenz und die zuständigen Bundesministerien.

Ein Beispiel

Eine Schule für Pflegefachassistenz richtet ihren Unterricht nach dem Rahmenlehrplan ein, den die Fachkommission erstellt hat.

Begriffe

Fachkommission:
Eine Gruppe von Expertinnen und Experten, die sich mit einem bestimmten Thema auskennen und Pläne oder Regeln erarbeiten.
Rahmenlehrplan:
Ein allgemeiner Plan, der sagt, was in der Ausbildung gelernt werden soll. Schulen können ihn anpassen, aber nicht alles ändern.
empfehlende Wirkung:
Die Pläne sind keine verbindlichen Gesetze, sondern Vorschläge, an die man sich halten kann, aber nicht muss.
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