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DEAUG§1Abs2Bek 03-1988In Kraft

AUG§1Abs2Bek 03-1988 – Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Ausfertigung: 1988-03-14BGBl I 1988, 351Original ansehen

AUG§1Abs2Bek 03-1988 – Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.03.1988. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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