RWBestV 2011 – Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2011
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2011
RWBestV 2011 – Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.06.2011. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt fest, wie viel Geld eine Rente pro Punkt wert ist. Ab Juli 2011 gibt es zwei verschiedene Werte: einen für West- und einen für Ostdeutschland.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Alterssicherung für Landwirte sind.
Ein Beispiel
Wenn jemand in Westdeutschland 40 Rentenpunkte hat, bekommt er ab Juli 2011 monatlich 1.098,80 Euro Rente (40 × 27,47 Euro).
Begriffe
- aktueller Rentenwert:
- Der Geldbetrag, den ein Rentenpunkt pro Monat wert ist.
- Rentenpunkt:
- Ein Wert, der zeigt, wie viel jemand in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Mehr Punkte bedeuten mehr Rente.
- aktueller Rentenwert (Ost):
- Der Geldbetrag pro Rentenpunkt in Ostdeutschland, der hier niedriger ist als im Westen.
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