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BMWSBBBRBeamtZustAnO – Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Ausfertigung: 2026-09-08BGBl. I 2026, Nr. 260Original ansehen

BMWSBBBRBeamtZustAnO – Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.09.2026. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Befugnis zur Zustimmung bei Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel bestimmt, wer kleine Geschenke oder Vorteile an Beamte erlauben darf. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung entscheidet über Geschenke bis 50 Euro Wert. Geldgeschenke sind davon ausgenommen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Beamte des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung sowie Personen, die ihnen Geschenke oder Vorteile anbieten.

Ein Beispiel

Ein Bauunternehmer schenkt einem Beamten ein Buch im Wert von 30 Euro. Das Bundesamt prüft, ob das Geschenk erlaubt ist.

Begriffe

Bundesbeamtengesetz:
Ein Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Bundesbeamten regelt.
Verkehrswert:
Der übliche Preis, den man für etwas bezahlen würde.
Zuwendungen:
Geschenke oder Vorteile, die jemand ohne Gegenleistung erhält.
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