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DEKrWoFGVIn Kraft

KrWoFGV – Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt

Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt

Ausfertigung: 2024-08-09BGBl. I 2024, Nr. 261Original ansehen

KrWoFGV – Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.08.2024. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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