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DEBootsbAusbV 2011In Kraft

BootsbAusbV 2011 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer und zur Bootsbauerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer und zur Bootsbauerin

Ausfertigung: 2011-06-08BGBl I 2011, 1058Original ansehen

BootsbAusbV 2011 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer und zur Bootsbauerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.06.2011. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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