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DEEnergieStG§28Abs2BekIn Kraft

EnergieStG§28Abs2Bek – Bekanntmachung nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes

Bekanntmachung nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes

Ausfertigung: 2023-09-06BGBl I 2023, Nr. 262Original ansehen

EnergieStG§28Abs2Bek – Bekanntmachung nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.09.2023. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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