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DEEnergieStG§28Abs2BekIn Kraft
EnergieStG§28Abs2Bek – Bekanntmachung nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes
Bekanntmachung nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes
EnergieStG§28Abs2Bek – Bekanntmachung nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.09.2023. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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