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DEBImSchV 39In Kraft
BImSchV 39 – Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 39 – Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.08.2010. Der Text hat 55 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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