Wabau-AusbV 2004 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
Wabau-AusbV 2004 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.05.2004. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 5 — Ausbildungsrahmenplan
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie die Ausbildung zum Wasserbauer oder zur Wasserbauerin aufgebaut ist. Die Ausbilder müssen sich an einen festen Plan halten, der in der Anlage der Verordnung steht. Sie dürfen aber kleine Änderungen machen, wenn es im Betrieb besondere Gründe dafür gibt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Ausbilder und Auszubildende im Beruf Wasserbauer oder Wasserbauerin.
Ein Beispiel
Ein Ausbildungsbetrieb hat im Winter weniger Arbeit auf Baustellen. Dann darf er einige Ausbildungsinhalte erst später vermitteln, wenn wieder mehr gearbeitet wird.
Begriffe
- Ausbildungsrahmenplan:
- Ein offizieller Plan, der festlegt, welche Themen in der Ausbildung behandelt werden und wann sie dran sind.
- sachliche und zeitliche Gliederung:
- Die Aufteilung der Ausbildungsinhalte nach Themen und der Reihenfolge, in der sie gelernt werden.
- betriebspraktische Besonderheiten:
- Besondere Umstände oder Bedingungen in einem Betrieb, die es nötig machen, vom normalen Plan abzuweichen.
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