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ParkettlMstrV – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Parkettleger-Handwerk

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Parkettleger-Handwerk

Ausfertigung: 2020-05-25BGBl I 2020, 1078, 1542Original ansehen

ParkettlMstrV – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Parkettleger-Handwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.05.2020. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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